Projektentwicklung ist ein Begriff unter dem auch im Baubereich Unterschiedliches verstanden wird. Wenn Sie als Architekt haftpflichtversichert sind, ist “Projektentwicklung” nicht automatisch mitversichert. Versichert sind Architektenleistungen. Projektentwicklung kann sich hierbei jedoch z.B. auf die Erstellung von Machbarkeitsstudien (bes. Leistung gem. HOAI) beziehen. Dafür besteht dann Versicherungsschutz.
Wenn Sie darüber hinaus als Projektentwickler tätig sind, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Hier muss eine gesonderte Deckung als Projektentwickler versichert werden.
Nicht versichern können Sie Ansprüche aus nicht erzieltem wirtschaftlichem Erfolg.