Einige Versicherer bieten “weltweiten Versicherungsschutz nach jeweils geltendem Recht”. Das klingt gut. Jedoch folgt der Zusatz “sofern der Versicherer gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, Versicherungsschutz anzubieten”. Diese Berechtigung ist immer im Einzelfall frühzeitig zu prüfen/ abzufragen!