Den Architektenvertrag immer mit der Berufshaftpflichtversicherung abgleichen!
zum Beispiel:
Geforderte Versicherungssummen? Versicherungssummen nur für das Objekt?
Höchstleistung gefordert? auf Versicherungsjahr oder für das Objekt?
Verjährung verlängert oder setzt verspätet ein?
Baukostenobergrenze vereinbart?
Schiedsgerichtsklausel vereinbart?
Abtretung von Ansprüchen an die Versicherung vereinbart?
siehe auch Architektenvertrag