In einem aktuellen Schadenfall sollte die Selbstbeteiligung 2x fällig werden, da der Versicherer von 2 Schäden ausging. Die Abdichtung an einer Gebäudewand war mangelhaft = Schaden 1 (Fehler: Abdichtung mangelhaft geplant). Für die Hofmauer wurde keine Abdichtung geplant = Schaden 2 (Fehler: Abdichtung vergessen) . Wir konnten nun in beharrlicher Diskussion darlegen, dass es sich tatsächlich um ein schadenauslösendes Ereignis handelte “fehlerhafte Einschätzung der Gefahr der Feuchtigkeit”. Der Versicherer folgte unserer Argumentation. Der Architekt konnte so 2.500,00 EUR einsparen.
Siehe auch Schaden