Der Bauleistungsversicherer verzichtet auf Regreß gegenüber dem Architekten sofern seine Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet. Das wird ansonsten am Markt kaum angeboten. Fordern Sie für Ihren Bauherren einen Vorschlag an. siehe auch: Bauleistungs- Bauherrenhaftpflichtversicherung