Immer sofort melden, unabhängig von einem Schadenersatzanspruch

Wenn Sie ein behördliches, staatsanwaltschaftliches oder gerichtliches Schreiben erhalten, bitte immer sofort die Berufshaftpflicht-Versicherung informieren, auch wenn darüber hinaus noch keine weiteren Informationen vorliegen.

Beispiele: Klageschrift, Streitverkündung, gerichtliche Beweissicherung, gerichtliche Mahnung (immer sofort auch Widerspruch einlegen), Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, einstweilige Verfügung.

Siehe auch  Schaden